Die D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung

Ob Vorstand, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat – Unternehmenslenker sind wie innere Organe eines Menschen. Sie sind verantwortlich für die umfängliche Funktionsweise des Ganzen. Erzeugen Sie durch Ihr Handeln Dysfunktionen, kann dies den gesamten Körper gefährden. Gefragt ist dann ein umfassend wirkendes Antibiotikum.

 

Firmen- oder persönliche D&O

Die Firmen- D&O-Versicherung ist die in Deutschland typische Versicherungsform. Darüber hinaus bietet sich Managern die Möglichkeit, auf eigene Kosten eine persönliche D&O abzuschließen. Dies ist u. a. dann ratsam, wenn sich Art und Umfang der Firmen-D&O der Kenntnis des Managers entziehen und damit ausreichender Schutz ungewiss ist, oder aber wenn bekanntlich keine D&O-Versicherung im Unternehmen besteht. Gleiches gilt, wenn die Eigentümer den Abschluss einer solchen Versicherung ablehnen.

Ob Firmen- oder persönliche D&O-Police – kommt es zu einem Vorkommnis, erfolgt die Prüfung der Haftungsfrage und des Versicherungsschutzes, die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche bzw. die Befriedigung von berechtigten Ansprüchen. Wichtige Gesichtspunkte in den Versicherungslösungen sind hier die Rückwärtsversicherung, die Nachmeldefrist und der Zeitpunkt der Pflichtverletzung, der die Inanspruchnahme auslöst.

 

Anspruchsmentalität

Weit gefehlt, wer glaubt , dass ihn dieses Risiko nicht ereilen wird. Denn die Anspruchsmentalität gegenüber „Verfehlungen“ des Managements ist in Deutschland stark gestiegen, ebenso die Anzahl versierter Fachanwälte, die für die Durchsetzung dieser Ansprüche bestellt werden. Aufmerksame Regulierungsbehörden überwachen zudem die Pflichtwahrnehmung des Einklagens von Haftungsansprüchen seitens der Unternehmen. Es ist das Wesen von Regulierungsbehörden, Verfehlungen zu suchen, um diese zu ahnden. Die Unternehmen reagieren.

Laut Schätzungen von Experten hat sich das Prämienvolumen innerhalb der letzten zehn Jahre mehr als verdoppelt – und das bei sinkenden Kosten für den Schutz. Bestätigt wird dies auch aus Manager- und Führungskräftekreisen. Das Vorhandensein einer D&O-Versicherung ist bei der Managersuche und für deren Gewinnung durch das Unternehmen heute nahezu Standard. In der Regel schließt das Unternehmen den Vertrag als Versicherungsnehmer und Beitragszahler ab. Der Beitrag ist damit als Betriebsausgabe absetzbar.

Die Haftungskreise

Hinsichtlich der Haftungskreise wird unterschieden zwischen dem Außenanspruch seitens Dritter und dem Innenanspruch seitens des eigenen Unternehmens. Da z. B. die GmbH oder AG als juristische Person nichtS selbst handeln kann, wird letztlich der Anspruch ausgelöst durch die Gesellschafter bzw. Aktionäre in Form eines dementsprechenden Beschlusses. Aus der Praxis ist bekannt, dass Außenansprüche 10 Prozent Und Innenansprüche 90 Prozent der Schäden ausmachen. Eine gute D&O-Police deckt stets beide Haftungsbereiche ab, wobei es Wahlmöglichkeit gibt.

 

Beispiele für Inanspruchnahme

 

Außenanspruch

  • Insolvenzverschleppung
  • Mangelnde Fristenkontrolle bei Abrechnung von Fördermitteln
  • Inanspruchnahme durch Behörden und Sozialversicherungsträger
  • Verstoß gegen Auflagen und Genehmigungen
  • Der Geschäftsführer soll bei Abschluss eines risikoreichen Vertrages nicht zum Ausdruck gebracht haben, dass Er nicht für sich, sondern für die von ihm vertretene GmbH tätig wird. Der Vertragspartner verlangt von ihm Schadenersatz wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss.

 

Innenanspruch

  • Der Erwerb einer ungeeigneten EDV-Anlage erfordert kostspielige Nachbesserungen
  • Eine ungenaue Terminüberwachung führt zur Verjährung von Forderungen
  • Der überhöhte Auftrag an den Zulieferer

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